Berechnungsfehler, die den Zinslauf betreffen, können nicht über die Änderungsvorschrift des § 233a Abs. 5 Satz 1 AO, sondern nur auf der Grundlage der gemäß § 239 Abs. 1 Satz 1 AO auf Zinsfestsetzungen anwendbaren Regelungen in §§ 129, 172 ff. AO korrigiert werden. So entschied der BFH (Az. VIII R 16/19).
Exporte im März 2025: +1,1 % zum Februar 2025
Im März 2025 sind die deutschen Exporte gegenüber Februar 2025 kalender- und saisonbereinigt um 1,1 % gestiegen und die Importe um 1,4 % gesunken. Wie