Berechnungsfehler, die den Zinslauf betreffen, können nicht über die Änderungsvorschrift des § 233a Abs. 5 Satz 1 AO, sondern nur auf der Grundlage der gemäß § 239 Abs. 1 Satz 1 AO auf Zinsfestsetzungen anwendbaren Regelungen in §§ 129, 172 ff. AO korrigiert werden. So entschied der BFH (Az. VIII R 16/19).
Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung der Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
Die EU-Kommission leitet eine öffentliche Konsultation zu möglichen Überarbeitungen der Kriterien der EU-Taxonomie ein. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie soll im