BFH zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Betrieb von Kureinrichtungen gegen eine Kurtaxe eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und somit der Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende Eingangsleistungen zu gewähren ist (Az. XI R 21/23).

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