BFH zur Auftragsprüfung bei einem Steuerberater

Der BFH hatte u. a. zu klären, ob für Auftragsprüfungen eine – nach gelebter Praxis – feste Zuständigkeitsvereinbarung in Form der Beauftragung eines bestimmten benachbarten Finanzamts für bestimmte Fallgruppen (hier: Steuerberater) ohne individuelle Interessenabwägung ermessensgerecht sein kann (Az. VIII R 18/21).

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