Der BFH hat zur Frage eines hinreichenden Feststehens eines Auflösungsverlusts im konkreten Fall entschieden (Az. IX R 12/23).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht