Der BFH hat zur Frage eines hinreichenden Feststehens eines Auflösungsverlusts im konkreten Fall entschieden (Az. IX R 12/23).
Der Anwendungsbereich des § 64 EStG ist nicht eröffnet, wenn der Kindergeldanspruch des anderen Elternteils bestandskräftig abgelehnt wurde
Der Einzelrichter des 7. Senats des FG Münster hat entschieden, dass der Anwendungsbereich des § 64 EStG nicht eröffnet ist, wenn der Kindergeldanspruch des anderen