Nur Kirchenmitglieder müssen Kirchensteuern zahlen. Wer Mitglied einer Kirche ist, bestimmen die Kirchen im Rahmen der Verfassung selbst. Finanzgerichte dürfen den Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen des innerkirchlichen Rechts daher nicht nach ihren eigenen Vorstellungen auslegen. So der BFH (Az. X R 28/22).
Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 24. März 2026
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 24. März 2026.