Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob zur Begründung eines Bescheids über Alkopopsteuer sowohl auf die Einfuhr als auch hilfsweise auf den Übergang in den freien Verkehr oder den Verbrauch abgestellt werden kann mit der Folge, dass beide Tatbestände Bestandteil der im Einspruchsverfahren erneut zu überprüfenden Sache werden (Az. VII R 3/22).
Einkünftequalifizierung einer britischen General Partnership
Fraglich war die steuerliche Einordnung von Gewinnen einer britischen Personengesellschaft aus dem Handel mit Turbinen. Das FG Baden-Württemberg entschied, dass mangels nachhaltiger, gewerblicher Tätigkeit keine