Der BFH hatte zu entscheiden, ob stets von einem rechtlichen Gestaltungsmissbrauch auszugehen ist, wenn der Arbeitnehmer sein Handy an seinen Arbeitgeber zu einem Kaufpreis von 1 Euro verkauft und der Arbeitgeber anschließend im Rahmen eines Vertrages das Handy dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung stellt und die entstehenden Kosten für den privaten Mobilfunkvertrag übernimmt (Az. VI R 50/20).
Grunderwerbsteuer bei Verlängerung der Beteiligungskette
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Ausgliederung der Anteile auf eine personenidentische Personengesellschaft auch bei bloßer Verlängerung der Beteiligungskette einen grunderwerbsteuerbaren Gesellschafterwechsel nach §