BFH zur steuerlichen Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die von der Klägerin, einer Deponiebetreiberin, gebildete Rekultivierungsrückstellung im Streitjahr 2010 nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 Satz 1 i. d. F. des BilMoG abzuzinsen ist, oder das in der Handelsbilanz ausgeübte Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 2 Satz 1 EGHGB auch für die Steuerbilanz maßgeblich ist (Az. IV R 24/19).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Stimmung im Mittelstand fällt zum Jahresende

Zum Jahresende hat sich im deutschen Mittelstand keine frohe Weihnachtsstimmung eingestellt. Das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen ist im Dezember erneut leicht gefallen. Damit