BFH zur steuerlichen Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die von der Klägerin, einer Deponiebetreiberin, gebildete Rekultivierungsrückstellung im Streitjahr 2010 nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 Satz 1 i. d. F. des BilMoG abzuzinsen ist, oder das in der Handelsbilanz ausgeübte Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 2 Satz 1 EGHGB auch für die Steuerbilanz maßgeblich ist (Az. IV R 24/19).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

BMAS: Das ändert sich im neuen Jahr

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 in