BFH zur steuerlichen Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die von der Klägerin, einer Deponiebetreiberin, gebildete Rekultivierungsrückstellung im Streitjahr 2010 nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 Satz 1 i. d. F. des BilMoG abzuzinsen ist, oder das in der Handelsbilanz ausgeübte Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 2 Satz 1 EGHGB auch für die Steuerbilanz maßgeblich ist (Az. IV R 24/19).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im August 2024

Das BAföG steigt. Die Verwaltung bietet mehr digitalen Service. Briefe kommen weiter zuverlässig, brauchen aber etwas länger. Zusätzliche Milliarden fließen in eine leistungsfähige Bahninfrastruktur. Diese