Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein ausländisches Investmentvermögen des Vertragstyps Zweckvermögen des privaten Rechts i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG sein kann, wenn das gesamte Vermögen der unmittelbaren Kapitalanlage für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger dient, nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Vermögensgegenstände angelegt ist, die steuerliche Zurechnung der Anlagegüter beim Investmentvermögen selbst erfolgt und die besondere Zweckbindung dauerhaft ist (Az. I R 23/23).
Volkswirtschaftliche Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen bleibt trotz Krisen hoch
Trotz der vielen geopolitischen Herausforderungen erwirtschafteten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) lt. IfM Bonn 2,8 Billionen Euro im Jahr 2023. Das waren 28 %