Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob keine vGA vorliegt, wenn der bereits pensionierte Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft wieder eingestellt wird und die weiter gewährte Pension und die zusätzlich gewährten Geschäftsführerbezüge zusammen sehr deutlich unter den früheren Aktivbezügen bleiben (Az. I R 41/19).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: