Der BGH entschied, dass die Zweite Berliner Mietenbegrenzungsverordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn rechtmäßig ist und insbesondere auf einer verfassungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage – der Vorschrift des § 556d Abs. 2 BGB in der seit dem 1. April 2020 geltenden Fassung des Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vom 19. März 2020 – beruht (Az. VIII ZR 16/23).
IAASB Handbook 2025 veröffentlicht
Das IAASB hat das 2025 Handbook of International Quality Management, Auditing, Review, Other Assurance, and Related Services Pronouncements veröffentlicht. Darauf macht die WPK aufmerksam.