Der BGH entschied, dass die Zweite Berliner Mietenbegrenzungsverordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn rechtmäßig ist und insbesondere auf einer verfassungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage – der Vorschrift des § 556d Abs. 2 BGB in der seit dem 1. April 2020 geltenden Fassung des Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vom 19. März 2020 – beruht (Az. VIII ZR 16/23).
Meta verstößt mit Facebook gegen Transparenzgebot im Medienstaatsvertrag
Das VG Schleswig-Holstein hat einen einstweiligen Rechtsschutzantrag der Meta Platforms Ireland Limited gegen einen Bescheid der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein abgelehnt (Az. 10 B 185/24).