Der BGH entschied, dass die Zweite Berliner Mietenbegrenzungsverordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn rechtmäßig ist und insbesondere auf einer verfassungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage – der Vorschrift des § 556d Abs. 2 BGB in der seit dem 1. April 2020 geltenden Fassung des Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vom 19. März 2020 – beruht (Az. VIII ZR 16/23).
Preise für Wohnimmobilien im 3. Quartal 2024: -0,7 % zum Vorjahresquartal
Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 3. Quartal 2024 gegenüber dem 3. Quartal 2023 um durchschnittlich 0,7 % gesunken. Wie das Statistische