Vor 20 Jahren entschied der BGH, dass Kunden mit Prämiensparverträgen Rückzahlungen erhalten – nun steht der Berechnungsmaßstab fest. Danach soll die Zinsberechnung auf Grundlage der Umlaufrenditen börsennotierter Bundeswertpapiere mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit erfolgen (Az. XI ZR 44/23 und XI ZR 40/23). Auf diese Entscheidungen des BGH weist die BRAK hin.
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung (AStG a. F.)
Das BMF teilt mit, dass der Steueranspruch nach Maßgabe der sog. Rückkehrerregelung des § 6 Absatz 3 AStG a. F. in Fällen sog. substanzieller Gewinnausschüttungen