Im Falle einer Flugannullierung haben Reisende Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Soweit Plätze verfügbar sind, können Betroffene diese auf Wunsch auch zu einem deutlich späteren Zeitpunkt antreten. Die Fluggesellschaften dürfen hierfür keinen Aufpreis verlangen. So entschied der BGH auf Klage der VZ NRW (Az. X ZR 50/22).
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker