Hat der Gegner zugestimmt, kann ein Anwalt darauf vertrauen, dass dem zweiten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird. So der BGH (Az. VIa ZB 15/22). Darauf weist die BRAK hin.
Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig
Der für das Kommunalaufsichtsrecht auf dem Gebiet des Abgabenrechts zuständige 5. Senat des VGH Hessen hat entschieden, dass die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden zum 1.