Hat der Gegner zugestimmt, kann ein Anwalt darauf vertrauen, dass dem zweiten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird. So der BGH (Az. VIa ZB 15/22). Darauf weist die BRAK hin.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: