Im Streit um die Umlage von Betriebskosten erklärte das AG München den Beschluss der beklagten WEG für ungültig, wonach die Kläger – Eigentümer einer Erdgeschosswohnung – anteilig die Kosten für den Betrieb eines nachträglich eingebauten Aufzugs zu tragen hatten (Az. 1290 C 19698/21).
Fitnessstudio: Unwirksame Preiserhöhung für Handtuchservice
Die Betreiberin der Fitnessstudio-Kette Holmes Place kündigte Mitgliedern per E-Mail an, dass sich die Jahrespauschale für ihren Handtuchservice erhöht. Der neue Preis sollte automatisch gelten,