Unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Bundesregierung im Sommer 2023 ein neues Energieforschungsprogramm vorlegen. Dazu startete das BMWK am 01.03.2023 mit dem Stakeholder-Prozess, um Akteuere aus Wissenschaft und Forschung sowie Industrie und Gesellschaft einzubeziehen.
Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz (InvStG) – Basiszins zum 2. Januar 2026
Das BMF gibt den Basiszins zum 2. Januar 2026 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2026 gemäß § 18 Investmentsteuergesetz erforderlich ist (Az.