Die BRAK hat gegenüber dem BMJ und der EU-Kommission Stellung zu einem Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung einiger Aspekte des Insolvenzrechts genommen.
Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen erforderlich
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).