Der EuGH hat den Begriff der außergewöhnlichen Umstände, unter denen die zuständige Justizbehörde nach Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 die Vollstreckung einer im Ursprungsmitgliedstaat als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung aussetzen kann, konkretisiert (Rs. C-393/21). Darauf weist die BRAK hin.
ZEW-Konjunkturerwartungen: Aussichten auf Erholung
Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland machen in der Umfrage vom Februar 2025 einen beachtlichen Sprung nach oben. Sie liegen aktuell mit plus 26,0 Punkten um 15,7