Der EuGH hat den Begriff der außergewöhnlichen Umstände, unter denen die zuständige Justizbehörde nach Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 die Vollstreckung einer im Ursprungsmitgliedstaat als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung aussetzen kann, konkretisiert (Rs. C-393/21). Darauf weist die BRAK hin.
Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten