Bruch einer Spirale zur Schwangerschaftsverhütung aufgrund Materialfehlers: Schmerzensgeld

Muss eine Spirale, die aus einer fehlerhaften Charge stammt, operativ unter Vollnarkose entfernt werden, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro angemessen, aber auch ausreichend, entschied das OLG Frankfurt (Az. 17 U 181/23).

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