Das LSG Berlin-Brandenburg hat einen Fall entschieden, in dem sich ein Fehler des Jobcenters bei der Einkommensanrechnung zugunsten der im Leistungsbezug stehenden Familie ausgewirkt hat. Zu klären war, ob das Jobcenter die überzahlten Leistungen zurückfordern darf (Az. L 3 AS 772/23).
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem