Das LSG Berlin-Brandenburg hat einen Fall entschieden, in dem sich ein Fehler des Jobcenters bei der Einkommensanrechnung zugunsten der im Leistungsbezug stehenden Familie ausgewirkt hat. Zu klären war, ob das Jobcenter die überzahlten Leistungen zurückfordern darf (Az. L 3 AS 772/23).
Loch am Gullydeckel bringt Motorradfahrer zum Sturz: Klage gegen Stadt bleibt ohne Erfolg
Wann handelt es sich bei einem Defekt im Straßenbelag um eine für die Kommune „abhilfebedürftige Gefahrenquelle“? Mit dieser Frage hat sich das LG Frankenthal im