Über konkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 17.07.2025 (BT-Drs. 21/927).
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)