Die Verbändeabfrage ist ein Projekt des Staatssekretär-Ausschusses „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“. Die Ergebnisse der Umfrage werden nun durch die Ministerien geprüft. Im Ausschuss der Staatssekretäre wird anschließend das weitere koordinierte Vorgehen innerhalb der Bundesregierung vereinbart.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.