Betreiber von Suchmaschinen müssen fragwürdige Artikel nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die betroffenen Personen offensichtlich falsche Angaben hinreichend nachweisen können. Der BGH hat einem Klägerpaar nun Recht gegeben und Google zur Auslistung von Vorschaubildern verpflichtet, denn eine Anzeige der für sich genommen nicht aussagekräftigen Fotos der Kläger als Vorschaubilder ohne jeden Kontext war nicht gerechtfertigt (Az. VI ZR 476/18).
Landesarbeitsgericht verneint den Anspruch des Fahrers eines Landesministers auf Tagegeld
Das LAG Niedersachsen hat die Berufung in dem Verfahren eines Fahrers gegen das Land Niedersachsen zurückgewiesen. Eine Dienstreise liege nicht vor, wenn die Fahrertätigkeit die