Eine Fluggesellschaft darf sich nicht pauschal vorbehalten, von Passagieren eine Nachzahlung zu verlangen, wenn sie die gebuchten Flüge nicht vollständig und in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge antreten. Das sollte auch für Reisende gelten, bei denen sich erst nach der Buchung herausstellt, dass sie nur ein Teilstück der gebuchten Strecke abfliegen können. Die entsprechende Vertragsklausel der Lufthansa ist rechtswidrig, entschied der BGH nach einer Klage des vzbv (Az. X ZR 110/24).
Mittelstand ist die tragende Säule des dualen Ausbildungssystems
Der Mittelstand bleibt die tragende Säule des deutschen dualen Ausbildungssystems. Im Jahr 2024 wurden rund 1,1 Millionen Menschen in mittelständischen Unternehmen ausgebildet – das waren