Der BGH hat über die urheberrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs von Software zu entscheiden, die dem Nutzer das Manipulieren des auf einer Spielkonsole ablaufenden Programms ermöglicht (sog. „Cheat-Software“). Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. I ZR 157/21).
„Medium“: Bewusstseinstrainerin muss Bezeichnung als „toxisch“ und „manipulativ“ hinnehmen
Das OLG Frankfurt hat die Entscheidung des LG Frankfurt bestätigt, wonach sich die Antragstellerin, die sich selbst auf ihrer Homepage als „Medium“ bezeichnet, u. a.