Bis Ende 2022 sollten nach dem Onlinezugangsgesetz sämtliche Verwaltungsleistungen digital angeboten werden. Doch die Umsetzung erwies sich als komplex. Das OZG-Änderungsgesetz definiert die Umsetzung nunmehr als Daueraufgabe von Bund und Ländern. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.