Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 mit der Novelle des Postgesetzes befasst.
Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung
Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Strafverfahren ist zulässig. Die Informations- und Kontrollfunktion der Presse begründet