Das SG Speyer konnte sich im konkreten Fall nicht vom Vorliegen eines Arbeitsunfalles überzeugen. Es war nicht aufklärbar, ob sich der Angestellte bei der beruflichen Tätigkeit oder im privaten Bereich mit dem COVID-19-Virus angesteckt hat (Az. S 12 U 188/21).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.