Das SG Speyer konnte sich im konkreten Fall nicht vom Vorliegen eines Arbeitsunfalles überzeugen. Es war nicht aufklärbar, ob sich der Angestellte bei der beruflichen Tätigkeit oder im privaten Bereich mit dem COVID-19-Virus angesteckt hat (Az. S 12 U 188/21).
Sonderzahlung gekürzt: Streikteilnahme kann Höhe des Weihnachtsgelds mindern
Nach einer Entscheidung des ArbG Offenbach am Main ist der Arbeitgeber berechtigt, auch Fehlzeiten von Arbeitnehmern infolge Streikteilnahme anspruchsmindernd bei übertariflichen Sonderzahlungen berücksichtigen (Az. 10