Eine Betreuungskraft einer Schule ist mit ihrer Klage auf Anerkennung ihrer Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall gescheitert. Laut SG Speyer lässt sich bezüglich der Kontakte im versichertem Umfeld der erforderliche Nachweis, dass es sich um infektiöse Quellen handelt, nicht erbringen (Az. S 12 U 88/21).
Loch am Gullydeckel bringt Motorradfahrer zum Sturz: Klage gegen Stadt bleibt ohne Erfolg
Wann handelt es sich bei einem Defekt im Straßenbelag um eine für die Kommune „abhilfebedürftige Gefahrenquelle“? Mit dieser Frage hat sich das LG Frankenthal im