Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betont in seiner Pressemitteilung zum Abschlussbericht über die Corona-Wirtschaftshilfen die maßgebliche Rolle der prüfenden Dritten – zum Beispiel Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Ihre Einbeziehung habe die Qualität und Zuverlässigkeit der Antragsangaben deutlich erhöht. Die WPK begrüßt die ausdrückliche Anerkennung.
„Zwölftelregelung“ des Kirchensteuergesetzes NRW ist verfassungskonform
Die sog. „Zwölftelregelung“ des § 5 Abs. 2 Satz 1 KiStG NRW ist verfassungsgemäß. Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 4 Abs. 1 GG und