Das BMWK weist aktuell darauf hin, dass die Frist zu Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten am 30.06.2023 endet. Sofern im Einzelfall eine Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann eine Nachfrist bis 31.12.2023 beantragt werden. Diese Option konnten DStV und BStBK im Einvernehmen mit dem BMWK etablieren.
Durchbruch bei Künstlicher Intelligenz
Künstliche Intelligenz ist in den vergangenen Monaten in der Breite der deutschen Wirtschaft angekommen. Inzwischen nutzt etwa jedes dritte Unternehmen (36 Prozent) KI. Vor einem