Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem 1. Juli 2023 (Anwendung spätestens ab dem 1. September 2023)

Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 vom 13. Februar 2023 (BStBl I Seite 251) bekanntgemacht. Hierbei wird das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) berücksichtigt. (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :009).

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