Das mietende Land Hessen kann von der verklagten Vermieterin keinen Vorschuss zur Beseitigung von großflächigen Innenputzschäden verlangen. Die vertragliche sog. Dach und Fach-Klausel weise dem Land die Instandsetzungspflicht für den Innenputz zu, sodass das Land nicht gut 10 Mio. Euro von der Beklagten beanspruchen könne, entschied das OLG Frankfurt (Az. 14 U 103/20).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.