Das ins Auge springende Preisschild – Kein Schmerzensgeldanspruch

Das LG München I hat die Klage einer Kundin gegen einen Outlet-Betreiber auf Schmerzensgeld wegen einer bei der Kleideranprobe durch ein Preisschild verursachten Augenverletzung abgewiesen (Az.: 29 O 13848/23).

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