Geschuldet war laut Leistungsbeschreibung eine „qualifizierte Deutsch sprechende Reiseleitung“. Dies bedeutet, dass ein Deutsch sprechender Reiseleiter während der gesamten Reise als Ansprechpartner für die Reisenden zu Verfügung steht. Dies war offenbar gewährleistet, ein Reisemangel liegt daher lt. AG München nicht vor (Az. 158 C 14594/23).
IW-Wohnindex: Immobilienpreise steigen leicht, Mieten wachsen kräftig
Auch im dritten Quartal 2025 sind die Preise für Immobilien leicht gestiegen, zeigt der neue Wohnindex des IW Köln. In den großen Städten steigen die