84 % der Unternehmen in Deutschland wollen ihre gegenwärtigen Regeln zum Homeoffice beibehalten. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.
BGH: Auch europäische Anwälte müssen beA nutzen
Der BGH hat eine umstrittene Rechtsfrage geklärt: Auch dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und -anwälte müssen das beA in Deutschland nutzen (Az. IX ZB 1/24). Hierauf weist