84 % der Unternehmen in Deutschland wollen ihre gegenwärtigen Regeln zum Homeoffice beibehalten. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden