Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entfällt nicht unabhängig von vom Empfänger erhobenen berechtigten Zweifeln gegen den nach der Zugangsvermutung berechneten Bekanntgabezeitpunkt, wenn innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums planmäßig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Postzustellung stattfindet. So entschied das FG Münster (Az. 8 K 520/22 E).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: