Bei IT-Dienstleistern wird besonders häufig von zuhause gearbeitet. Das geht aus Umfragen des ifo Instituts hervor. Im Februar 2023 stieg dort der Anteil der Beschäftigten, die zumindest teilweise von zuhause arbeiten, auf 73,4 Prozent, nach 71,7 Prozent im November 2022.
Berichtigung der Pressemitteilung Nr. 102/25: BGH entscheidet über Musterfeststellungsklage zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten
In der Pressemitteilung Nr. 102/25 vom 03.06.2025 heißt es lt. BGH versehentlich, dass Verbraucher gem. Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 AGB-Sparkassen Einwendungen gegen den