Das FG Hamburg hatte zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der Dreitagesfiktion als gegeben waren, da der Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Steuerbescheides strittig war (Az. 5 K 92/22).
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem