Das am 21.02.2023 vorgelegte Eckpunktepapier des BMWK gibt einen Überblick über Maßnahmen, mit denen bereits Handlungsempfehlungen aus dem Akteurskreis umgesetzt werden. Daneben benennt das Eckpunktepapier drei prioritäre Maßnahmen, die jetzt unter der Voraussetzung des Vorliegens entsprechender Finanzmittel umgesetzt werden sollen.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese