DSGVO: EuGH zum Recht, eine „Kopie“ der personenbezogenen Daten zu erhalten

Datenschutz-Grundverordnung: Das Recht, eine „Kopie“ der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten ausgefolgt wird. So der EuGH (Rs. C-487/21).

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