Durch neue Vorgaben für die Post kann die Zustellung von Briefen künftig länger dauern. Davon sind auch steuerliche Regelungen zur Berechnung von Fristen betroffen. Hier droht nach Auffassung des DStV für die Praxis Ungemach, wogegen er sich vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens gewandt hat.
Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen
Das BMF passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu § 4 Nummer 21 UStG aufgrund der Änderung im Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025 an (Az. III C