Zu seiner Frühjahrssitzung kam der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV in Berlin zusammen. Einen Schwerpunkt der Beratungen bildete unter anderem das aktuelle Verfahren für ein Gesetz zum Hinweisgeberschutz.
Flexibleres Berufsrecht für das Anwaltsnotariat
Das Berufsrecht des Anwaltsnotariats soll flexibler gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5441) zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats.