Der DStV hat seine Stellungnahme zur Modernisierung des digitalen Gesellschaftsrechts eingereicht. Er begrüßt darin die Bereitstellung von zusätzlichen Gesellschaftsdaten über das europäische Handelsregister BRIS, fordert aber zugleich bürokratiearme Verfahren für Unternehmen.
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat