Das OLG München hat der E.ON Energie Deutschland GmbH untersagt, die Schlussrechnung für Stromlieferungen erst mehr als sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zu erteilen (Az. 29 U 3369/21). Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem der BGH die Beschwerde des Energiekonzerns gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hat.
EU-Kommission startet „Union der Kompetenzen“ gegen Fachkräftemangel in Europa
Die EU-Kommission will dem Fachkräftemangel begegnen. Ein zentrales Ziel der Strategie ist die Förderung bislang unzureichend ausgeprägter mathematisch-naturwissenschaftlicher und digitaler Grundkompetenzen junger Menschen. Der DStV