Eine Rückstufung von Premium Economy zu Economy Class gibt dem Kunden bei einer 11-tägigen Pauschalreise kein Kündigungsrecht. So entschied das AG München (Az. 223 C 12146/23).
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat