Die EFRAG hat zwei Konsultationen zu Standardentwürfen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen veröffentlicht. Stellungnahmen können jeweils bis zum 21. Mai 2024 abgegeben werden. Das berichtet die WPK.
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses