Das VG Berlin hat den Eilantrag eines Vaters gegen die teilweise Verwendung einer genderneutralen Sprache an den Gymnasien seiner beiden Kinder sowie die aus seiner Sicht dort im Ethikunterricht einseitig dargestellte Identitätspolitik und die „Critical Race-Theory“ zurückgewiesen (Az. VG 3 L 24/23).
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.